Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Eierstockkrebs durch Asbest - Anerkennung "wie eine Berufskrankheit" möglich
Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue wissenschaftliche Empfehlung zu "Ovarialkarzinom durch Asbest" veröffentlicht. Damit liegen für ein weiteres Krankheitsbild ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vor, um diese Erkrankungen künftig "wie eine Berufskrankheit" (§ 9 Abs. 2 SGB VII) anzuerkennen. Darauf weisen ...