Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber müssen Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon stellen
Hamburg (ots) - Unternehmen müssen ihren Beschäftigten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Abweichungen davon sind per arbeitsvertraglicher Regelung regelmäßig nicht möglich. Die klagenden Fahrradlieferanten können daher Fahrrad und Mobiltelefon von ihrem Arbeitgeber verlangen. Arbeitsrechtler Prof. Dr. ...