Schlanker Kaminofen speichert die Kraft des Feuers
Haiger (ots) - Aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) müssen bis Ende des Jahres veraltete Feuerstätten ausgetauscht, modernisiert oder außer Betrieb genommen werden. Betroffen sind alle Feuerstätten mit einer Typprüfung vor dem 21. März 2010. Diese Geräte sind also mindestens 14 Jahre alt. Ein Zeitraum, in dem auch die Modernisierung weit fortgeschritten ist. So wurden viele Gebäude besser isoliert ...