Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Behinderten-Pauschbetrag: Auch für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
Neustadt a. d. W. (ots) - Eine Behinderung bringt im Alltag häufig höhere Kosten mit sich. Um Betroffene zumindest steuerlich zu entlasten, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag. Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können davon profitieren - und zwar ohne, dass bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden muss. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details zu dieser Entlastung. Ab GdB 20 Anspruch auf Behinderten-Pauschbetrag Fast acht Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung leben laut den jüngsten ...