Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Ab 19. Juni Pflicht: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen
Berlin (ots) - - Ab 19. Juni 2025 gilt: Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 60 Euro. - Geregelt ist die verpflichtende Prüfung in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). - Keine Prüfpflicht besteht für mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher. - Was es rund um die Gasprüfung zu beachten gibt, verrät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). In vier Wochen ist sie Pflicht: Die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen. Ab 19. Juni ...