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Stiftung Warentest

FINANZtest 03/00
Lügen lohnt sich nicht - Notlügen bei Vertragsabschlüssen sind nur selten erlaubt

Berlin (ots) -

Wer die Wahrheit sagt, fährt sicherer. Lügen bei
Arbeits-, Miet- oder Versicherungsverträgen können schwerwiegende
Folgen haben. Das schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer
März-Ausgabe. Aber auch über die Notlügen, die bei Vertragsgesprächen
erlaubt sind, informiert das Heft der Stiftung Warentest.
Beim Vorstellungsgespräch können Lügen des Bewerbers über seine
beruflichen Qualifikationen später zur Kündigung, zur Anfechtung des
Arbeitsvertrages oder zu einem Aufhebungsvertrag führen. Falsche
Angaben zum möglichen Einstiegstermin können teuer werden. Unter
Umständen muss der Bewerber die Kosten für eine neue
Stellenausschreibung übernehmen. Dagegen darf der Jobsuchende auf
persönliche Fragen, wie nach einer Schwangerschaft oder der
Parteizugehörigkeit, sofern sie mit der Arbeit nichts zu tun haben,
die Unwahrheit sagen.
Im Gespräch zwischen Vermieter und Mieter dürfen alle Fragen, die
sich auf den Mietvertrag beziehen lassen, gestellt werden. Eine
ehrliche Antwort ist daher auf Fragen nach den Vermögensverhältnissen
und nach dem Arbeitsplatz zu geben. Fragen nach Vorstrafen oder nach
der Mitgliedschaft im Mieterverein sind nicht erlaubt, ein Belügen
des zukünftigen Vermieters daher gestattet.
Beim Abschluss von Versicherungsverträgen sollte man alle Karten
auf den Tisch legen. Wer auf relevante Fragen bewusst lügt, riskiert
den Verlust des Versicherungsschutzes. Für die Unwahrheit oder das
Verschweigen muss teuer bezahlt werden, wenn die vorenthaltene
Information Einfluss auf den Versicherungsfall hatte: Dann muss die
Versicherung die Kosten erst gar nicht übernehmen.
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Wichtiger Hinweis für Hörfunkredaktionen:
Zum Thema VERTRAGSLÜGEN bieten wir Ihnen einen sendefertigen Beitrag
mit O-Tönen in zwei Variationen an. Länge: ca. 1'30" und 2'30". Auf
Wunsch senden wir Ihnen den Beitrag auf CD kostenlos zu oder
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Weitere Informationen: Pressestelle, Tel. 030-26312345

Original-Content von: Stiftung Warentest, übermittelt durch news aktuell

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