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EU-Führerschein: EAC begrüßt einheitliche Regelungen für mehr Verkehrssicherheit, warnt aber vor unverhältnismäßiger Durchsetzung europaweiter Fahrverbote

Köln (ots)

Der ACV steht als Mitglied im EAC (European Automobile Clubs) hinter den Positionen der Interessengemeinschaft zum EU-Führerschein

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich auf neue Regelungen für den EU-Führerschein und den europaweiten Entzug der Fahrerlaubnis bei schweren Verkehrsdelikten geeinigt. Die Interessengemeinschaft European Automobile Clubs (EAC) begrüßt die Einigungen als wichtige Impulse für mehr Verkehrssicherheit in Europa. Gleichzeitig fordert der EAC, dass der grenzüberschreitende Führerscheinentzug nur für schwere Verkehrsdelikte gelten und nicht auf Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden darf.

"Die Europäische Union muss sicherstellen, dass ausschließlich schwere Verkehrsdelikte, die nach nationalem Recht im Heimatland ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet würden, europaweit verfolgt und bestraft werden", warnt ACV Geschäftsführer und EAC-Präsident Holger Küster.

Keine verpflichtenden Gesundheitschecks - stattdessen freiwillige Angebote

Der EAC befürwortet, dass Mitgliedstaaten weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob eine ärztliche Untersuchung oder Selbstbeurteilung bei Führerscheinerwerb und -erneuerung ausreichend ist. Statt verpflichtender Gesundheitsüberprüfungen spricht sich die europäische Interessengemeinschaft für freiwillige Rückmeldefahrten, Auffrischungskurse, begleitende Beratungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen aus.

Digital UND physisch: Führerschein muss flexibel bleiben

Als Ergänzung ist die Einführung eines digitalen Führerscheins aus Sicht des EAC sinnvoll. Um problemlos in Länder reisen zu können, die mobile Führerscheine nicht akzeptieren, sollten Autofahrer weiterhin das Recht haben, einen physischen Führerschein beantragen zu können. Die Mitgliedstaaten müssen dabei unterstützt werden diese Regelung schnellstmöglich umsetzen zu können, um einen digitalen Flickenteppich innerhalb der EU zu vermeiden.

Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Der EAC kritisiert, dass die vom EU-Parlament geforderte Null-Promille-Grenze für Fahranfänger nicht konsequent umgesetzt wurde. "Alkohol und Drogen am Steuer gehören zu den Hauptursachen schwerer Unfälle. Unsere Haltung ist klar: Wer trinkt oder kifft, fährt nicht!", so Küster.

Zweijährige Probezeit für Fahranfänger und Aufklärung über Handynutzung sinnvoll

Positiv bewertet der EAC die Einführung einer europaweit einheitlichen zweijährigen Probezeit für Fahranfänger. Auch die verpflichtende Schulung zum sicheren Umgang mit Mobiltelefonen und Fahrassistenzsystemen während der Fahrt ist eine wichtige Maßnahme gegen Ablenkung - ebenfalls eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Die europaweite Harmonisierung der Führerscheinausbildung darf jedoch bereits existierende hohe nationale Standards nicht verwässern.

Pressekontakt:

Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Tel.: 02236 94 98 104
mathey@acv.de

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

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