Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Rückholaktion von IS-Anhängern
Stuttgart (ots) - Es ist nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, deutschen Staatsbürgern die Rückkehr in ihre Heimat zu verweigern. Insofern müssen zwei Dinge gelten: Gegen jeden Rückkehrer müssen die deutschen Sicherheitsbehörden ermitteln und ihre möglichen Straftaten anklagen. Zweitens: Jeder Rückkehrer - auch Kinder und Jugendliche - gehört in die Hände ...