Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Todesstrafe
Bielefeld (ots) - Die zweite Hinrichtung eines Menschen ist unzulässig, weil schon der erste Versuch inakzeptabel war. So einfach ist die Beurteilung des Falls Romell Broom aus deutscher Sicht. In den USA ist das anders. Zwei Drittel der 50 Bundesstaaten halten am alttestamentarischen Racheprinzip Leben um Leben fest. Nur deshalb wird um die Frage, ob die Hinrichtung ...