WAZ: Vom Umgang mit dem Streikrecht. Kommentar von Stefan Schulte
Essen (ots) - Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat die Freiheit, sich einer Gewerkschaft seiner Wahl anzuschließen. Und wenn die ihn dazu aufruft, hat er das Grundrecht zu streiken. Daran gibt es nichts zu rütteln, weshalb zwar immer wieder Rufe nach einer gesetzlichen Tarifeinheit laut werden, aber genauso oft verhallen werden. In Deutschland wird es auch künftig ...