Stellungnahme zur Entscheidung im Zivilprozess Eschede
Berlin (ots) - Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht anders erwartet. Das Gericht hat die Klage der sechs Parteien von Hinterbliebenen auf höheres Schmerzensgeld abgewiesen und damit die Rechtsposition der Deutschen Bahn bestätigt. Hartmut Mehdorn: "Es zeigt sich, dass Rechtsanwalt Dr. Geulen von vornherein nichts anderes im Sinn hatte, als unter öffentlicher Ausnutzung des ...