Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Abschiebehaft - Klare Trennung
Ravensburg (ots) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft liegt ganz auf der Linie früherer höchtsrichterlicher Entscheidungen, die scharf trennen zwischen normalem Strafvollzug und Sonderfällen. Das gilt, auch durch einen Spruch des Verfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt, selbst für Sicherungsverwahrte, weil für diese ein besonderer Therapiebedarf besteht. So dürfen nun auch ...