Bundesarbeitsgericht bestätigt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Minijobber
Lahr (ots) - Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte bestärkt. Einem Rettungsassistenten, der als Minijobber angestellt ist, steht daher der gleiche Stundenlohn zu wie einem Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Das BAG bestätigt mit dem Urteil vom 18. ...