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Erbschaftsteuerreform: Bundestag verabschiedet Neuregelungen

Freiburg (ots) -

Der Bundestag hat heute dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts in 2. und 3. Lesung zugestimmt. Das nun beschlossene Reformpaket basiert auf dem Regierungsentwurf vom 28. Januar 2008 und wurde noch um einige wesentliche Punkte erweitert. Der Bundesrat soll der Reform auf seiner Sondersitzung am 5. Dezember 2008 zustimmen. Damit kann die Reform nach langen politischen Auseinandersetzungen voraussichtlich doch noch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten und ist ab dann zwingend anwendbar.

Die Abweichungen vom ehemaligen Regierungsentwurf:

Bei den persönlichen Freibeträgen hat sich nichts mehr geändert. Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht den Ansatz des Betriebsvermögens mit dem Verkehrswert vor. Eine Steuerbefreiung ist von bestimmten Wohlverhaltensregeln wie einer Betriebsfortführung abhängig. Unternehmer dürfen dabei wählen, ob sie das begünstigte Vermögen zu 85 Prozent nach einer Haltefrist von sieben Jahren oder nach zehn Jahren zu 100 Prozent steuerfrei stellen wollen.

Das selbst bewohnte Haus bleibt auch im Erbfall unabhängig vom Wert steuerfrei, wenn es an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt wird und der Nachfolger anschließend noch mindestens zehn Jahre darin wohnt. Das Gleiche gilt für Kinder, hier allerdings beschränkt auf eine Fläche von 200 Quadratmetern.

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2007 und 31. Dezember 2008 ist auf Antrag ein Wahlrecht zwischen den derzeit gültigen und neuen Regelungen des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts vorgesehen - allerdings nur im Erb- und nicht im Schenkungsfall. Das Wahlrecht erstreckt sich aber nicht auf die neuen höheren Freibeträge.

Handlungsbedarf vor dem 1. Januar 2009?

In bestimmten Fällen kann sich ein Vermögenstransfer noch bis Silvester 2008 lohnen. Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Daher kann es für die Betroffenen sinnvoll sein, jetzt Schenkungs- und Notarverträge innerhalb des verbleibenden Zeitfensters schon einmal bis zur Unterschriftsreife vorzubereiten. Sobald der Bundesrat dem Gesetz am 5. Dezember 2008 zugestimmt hat, kann der Vertrag unterschrieben werden. In anderen Fällen wiederum lohnt sich abzuwarten, etwa im engeren Familienkreis oder bei eingetragenen Lebenspartnern.

Ausführliche Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen finden Interessierte auf dem Steuerportal der Haufe Mediengruppe unter: http://www.haufe.de/steuern

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/3683-975
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse

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