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Rhein-Neckar-Zeitung

RNZ: Karlsruhe kneift

Heidelberg (ots) -

Von Klaus Welzel
Wenn das Bundesverfassungsgericht spricht, lassen sich die Urteile 
nur selten auf einen Nenner bringen. Etwa im Fall der automatischen 
Kennzeichenerfassung. So, wie die Länder Hessen und 
Schleswig-Holstein vorgeprescht sind, geht es jedenfalls nicht. Dort 
wurde jedes vorbeifahrende Auto gescannt, um im Nachhinein 
festzustellen, ob ein Gesetzesbrecher am Steuer saß. Damit macht der 
Staat alle Bürger zu Verdächtigen. Karlsruhe hat diesem 
Überwachungsmodell einen Riegel vorgeschoben. Zugleich haben die 
Richter aber der Politik einen Schlüssel zugeworfen, der - um im Bild
zu bleiben - quasi in jedes Schlüsseloch passt, um diesen Riegel 
wieder zu entfernen: Gescannt werden darf, wenn ein Fahndungszweck 
vorliegt. Was ja fast immer der Fall sein dürfte.
Und geht es um Terroristenjagd, dürfen auch Bewegungsprofile erstellt
werden. Vom vermeintlichen Täter? Seinen Freunden? Menschen, die ihn 
vielleicht nur kennen? Wie verhält es sich mit der Fahndung per 
Mautbrücken? Sind Lebensmittelchips, die ein Produkt von der 
Fertigungshalle bis zur Müllkippe begleiten, verfassungsgemäß? 
Fragen, die unser modernes Leben beeinflussen. Methoden, die aus uns 
gläserne Bürger machen. Vom Verfassungsgericht wird es davor leider 
keinen umfassenden Schutz geben. Die Richter haben vor den neuen 
technischen Möglichkeiten kapituliert.

Pressekontakt:

Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0

Original content of: Rhein-Neckar-Zeitung, transmitted by news aktuell

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