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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe begrenzt Telefon-Vorratsdatenspeicherung Noch ein Vertrauensverlust

Cottbus (ots) -

Für wen die gestrige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nun rein inhaltlich ein Teilerfolg ist, 
darüber sollen sich die Rechtsgelehrten streiten. Fakt ist etwas 
anderes: Die Liste der Sicherheitsgesetze, die von Karlsruhe 
beanstandet oder sogar gekippt werden, wird immer länger. Das 
Verfassungsgericht hütet die Bürgerrechte unter der Maßgabe, 
Überwachung ist möglich, sie darf jedoch nicht zur Regel werden. Eine
Haltung, die man eigentlich auch in Zeiten der terroristischen 
Bedrohung von verantwortungsbewussten Rechts- und Innenpolitikern in 
Bund und Ländern erwarten muss.
 Dass auch die Große Koalition diesbezüglich Nachholbedarf hat, hat 
das Gericht ihr gestern und in den Monaten zuvor ins Stammbuch 
geschrieben. Nun weiß man, ausgerechnet die beiden 
Verfassungsminister Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries sind sich 
alles andere als grün. Sie behaken sich, wo sie nur können. Auch das 
ist ein Grund, warum jeder für sich lieber die Grenze des Machbaren 
austestet und in Kauf nimmt, von den obersten Richtern gerüffelt zu 
werden.
 Bundeskanzlerin Angela Merkel müsste inzwischen eigentlich gemerkt 
haben: Mit jedem Eingreifen Karlsruhes entsteht ein erheblicher 
Imageschaden für die Große Koalition und ein Vertrauensverlust in 
ihre Sicherheitspolitik im Innern. Übrigens unabhängig davon, ob es 
sich um ein Bundes- oder Landesgesetz handelt, das beanstandet wird. 
Der Bürger unterscheidet meist nicht, was Merkel umso mehr ärgern 
dürfte. Es ist jedenfalls an der Zeit, dass sich die Kanzlerin des 
Themas annimmt.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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