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Bundeszahnärztekammer

Zahnärzte sehen deutlichen Widerspruch zwischen Worten und Taten

Berlin (ots) -

Überlegungen des BMG zur Novellierung der GOZ hebeln Forderungen
   des Sachverständigenrates nach Patientensouveränität aus
Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung 
der Entwicklung im Gesundheitswesen sieht in weiten Teilen des 
Systems nach wie vor deutliche Mängel in den Bereichen 
Primärprävention und Gesundheitsförderung. "In der Zahnmedizin kann 
man dagegen von einer wirklichen, in der deutschen 
Präventionslandschaft Vorbildcharakter besitzenden, Erfolgsstory 
sprechen, meint Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, doch
auch in unserem Gebiet gibt es ein großes Potenzial für präventive 
Maßnahmen bei Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Dabei 
handelt es sich aber um eine Querschnittsaufgabe aller 
Politikfelder."
Der Rat empfiehlt u.a., ärztliche Kompetenzen an andere 
Berufsgruppen zu delegieren, z. B. im Pflegebereich. Das 
Zahnheilkundegesetz eröffnet bereits viele Möglichkeiten der 
Delegation an dafür qualifizierte nicht-zahnärztliche 
MitarbeiterInnen. Zudem wird die BZÄK ihren Delegationsrahmen an den 
perspektivischen Bedarf anpassen, um einerseits Rechtssicherheit zu 
erzielen und andererseits auf die Herausforderungen einer alternden 
Gesellschaft frühzeitig zu reagieren.
Viele SVR-Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung 
werden vom Bundesministerium für Gesundheit begrüßt, da sie dem 
"Wohle der Patientinnen und Patienten" dienen. Ob die propagierten 
finanziellen Anreizsysteme für eine qualitätsbezogene ärztliche 
Vergütung dabei hilfreich sind darf bezweifelt werden.
Mit aller Deutlichkeit fordert der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. 
Jürgen Weitkamp, von der Politik, die diskutierte Öffnungsklausel im 
Rahmen der geplanten Novellierung der privaten Gebührenordnung für 
Zahnärzte einer kritischen Diskussion zu unterziehen. Dieses Ansinnen
des BMG führe "zu einer eingeschränkten Vertragsfreiheit von Patient 
und Zahnarzt, zur Schwächung der Versichertenposition, zur Einführung
von GKV-Strukturen im PKV-Bereich und zu einer eingeschränkten freien
Arztwahl der Versicherten. Damit kann die gewünschte Stärkung der 
Patientensicherheit ad absurdum geführt werden." Die BZÄK hat deshalb
eine Honorarordnung für Zahnärzte als Referenzmodell erarbeitet.
Ausführliche Stellungnahme der BZÄK zum SVR-Gutachten unter: 
http://www.bzaek.de/list/presse/070706_pm_svr/stellungnahme.pdf

Pressekontakt:

Jette Krämer
Tel.: 030 / 400 05 -150
presse@bzaek.de

Original content of: Bundeszahnärztekammer, transmitted by news aktuell

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