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Rheinische Post

Rheinische Post: Streit um Ruhe toter Soldaten

Düsseldorf (ots) -

DÜSSELDORF. Der Staat garantiert Kriegstoten
ein dauerhaftes Ruherecht. Bundeswehrsoldaten, die im Ausland 
sterben, wird das nicht gewährt. Deshalb fordert der Volksbund 
Deutscher Kriegsgräberfürsorge jetzt eine Gesetzesänderung, meldet 
die Rheinische Post.
Für die Gräber von "Kriegstoten"  gefallene Weltkriegssoldaten, 
Bombenopfer, politisch oder ethnisch Verfolgte übernimmt der Staat 
die Fürsorge, finanziert die Grabpflege und garantiert ein "dauerndes
Ruherecht". Gesetzliche Grundlage dafür ist das "Gräbergesetz", das 
seit den 60er Jahren gilt. Da ums Leben gekommene Bundeswehrsoldaten 
offiziell keine "Kriegstoten" sind, wird ihnen kein "dauerndes 
Ruherecht" garantiert.
Bislang sind bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, den ersten gab
es 1993 in Kambodscha, 64 Soldaten ums Leben gekommen. In allen 
Fällen übernahm der Staat die Kosten der Überführung und der 
Bestattung  mit militärischen Ehren, falls dies von den Angehörigen 
gewünscht wurde. Auch die Grabgebühren werden bezahlt. Allerdings 
nur, bis die "Liegefrist" abgelaufen ist. Je nach örtlicher 
Friedhofssatzung beträgt diese Zeitspanne 20 bis 25 Jahre. Danach 
kann das Grab eingeebnet werden. Es sei denn, die Angehörigen zahlen 
die Gebühren weiter. Die Kosten für die Grabpflege müssen sie von 
Anfang an übernehmen.
"Wir wollen keinen Soldatenfriedhof für Bundeswehrsoldaten", 
versichert ein Sprecher des VDK. Die Familien sollten weiter 
entscheiden, wo ihr bei einem Auslandseinsatz ums Leben gekommener 
Angehöriger die letzte Ruhe findet. "Aber der Staat sollte die 
Grundlagen schaffen, dass so ein Grab dauerhaft gesichert ist und 
sich auch finanziell an der Grabpflege beteiligen." Dazu müsste das 
Gräbergesetz geändert werden, das "Kriegstoten" dauerhaftes Ruherecht
zusichert.

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Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

Original content of: Rheinische Post, transmitted by news aktuell

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