Amtsgericht Trier entschied über „Handy-Blitzer“ -- Mertens: Ein Urteil für mehr Verkehrssicherheit
Düsseldorf/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Verwenden sogenannter Handy-Blitzer-Aufnahmen bei der Urteilssprechung des Amtsgerichtes Trier in einem Bußgeldverfahren. Das Trierer Urteil entfalte eine bundesweite Bedeutung, betonte der für Verkehrspolitik verantwortliche stellvertretende ...