Volksbegehren Mietenstopp in Bayern - Das fehlte gerade noch
Straubing (ots) - In Mietangelegenheiten war bisher die Sache halbwegs klar: Wer wann Miete verlangen und erhöhen kann, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Im Laufe der Jahre wurde am BGB-Mietrecht so viel herumgedoktert, dass es an sich schon recht unübersichtlich geworden ist. Wenn nun auch noch je nach Bundesland weitere Vorschriften hinzutreten würden, welche dieselbe Gesetzesmaterie regeln, ist ...