Prüffrist bei Kaufverträgen: Zeit für die Finanzierung nutzen / Beim Immobilienkauf vom Bauträger muss der Notar den Vertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen
München (ots) - Bei Haus- und Wohnungskäufen gilt seit Oktober eine neue Regelung zur Einhaltung der Prüffrist für Kaufverträge: Bei Verträgen zwischen Privatleuten und Unternehmen wie zum Beispiel Bauträgern muss der Notar dem Käufer den Kaufvertrag zwei Wochen vor Beurkundung aushändigen. Zwar galt auch ...