Lange genug hat es gedauert, bis der Paragraf 219a gestrichen wurde. Konsequenterweise sollte das auch für 218 gelten. Wer gezwungen ist abzutreiben, macht das nicht leichtfertig.
Frankfurt (ots) - Jubelschreie, wie sie nach der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zu hören waren, sind bei diesem Thema ebenso unangebracht wie das düstere Tönen von CSU und AfD. Seit langem war dieser Paragraf nur noch ein Instrument für radikale Abtreibungsgegner:innen, um Ärztinnen und Ärzte vor ...