Null Toleranz bei Bestechung und Bestechlichkeit
Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verurteilt jede Form von Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. In ihrer Musterberufsordnung ist dies entsprechend fixiert. "Korruption in der Zahnmedizin ist die Ausnahme. "Gefühlte" Zahlen sind keine valide Argumentation, unabhängig davon ist jeder Fall einer zu viel und wird von den (Landes-)Zahnärztekammern selbstverständlich verfolgt und ...