Unfall bei der Probefahrt: Autokäufer sind in der Pflicht / R+V-Infocenter: vorab schriftliche Vereinbarung abschließen
Wiesbaden (ots) - Wer einen Gebrauchtwagen kauft, entscheidet meist nach einer Probefahrt. Doch wer haftet, wenn dabei ein Unfall passiert? Das Infocenter der R+V Versicherung rät, vorab eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen - zur Sicherheit von Käufer und Verkäufer. Bei einem 'normalen' Unfall ist die ...