Unfall im Homeoffice - wer zahlt? / R+V-Infocenter: Versicherungsschutz nur eingeschränkt
Wiesbaden (ots) - Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, genießt diesen Versicherungsschutz nur ...