Erfolg für Verbraucher*innen: Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung / Versorger verlangt von Neukund*innen zu Unrecht bis zu 245 Prozent Preisaufschlag
Hamburg / Frankfurt (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der ...