Westfalen-Blatt: ein Kommentar zum Künast-Urteil
Bielefeld (ots) - Die Begründung des Berliner Gerichts für sein Urteil in Sachen Politiker-Schmähung enthält ja durchaus ehrenwerte Argumente: Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, und Politiker müssten nun einmal erdulden, dass sie in scharfer, polemischer, ja sogar herabwürdigender Weise kritisiert werden. Bis dahin kann man mitgehen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes allerdings stellt auch klipp und klar fest, ...