Wort & Bild Verlagsgruppe - Gesundheitsmeldungen
Pflegekosten: Erstattung jetzt auch über den Tod hinaus
Baierbrunn (ots) - Breitere Türen, eine fest installierte Rampe: Wer Angehörige pflegt, streckt manchmal Ausgaben für die Pflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor und reicht den Erstattungsantrag nachträglich bei der Pflegekasse ein. Angehörige haben seit Jahresbeginn auch dann Anspruch auf Erstattung, wenn der Pflegebedürftige vor Eingang des Antrags bei der Pflegekasse verstirbt, so das Apothekenmagazin ...