Stuttgarter Zeitung: zur Debatte über den Auftritt türkischer Minister
Stuttgart (ots) - Wer einen Vermieter findet und wer die Gesetze sowie die Verfassung achtet, soll in Deutschland Kundgebungen organisieren dürfen. Der Staat soll hinsehen, kontrollieren, wenn nötig kritisieren, aber nicht gleich verbieten. Dies muss auch gelten, wenn ein Veranstalter die Liberalität nutzt, die er selbst nicht gewährt. Grundwerte sind kein ...