Asbesteindeckungen: Reinigen verboten - Was Hausbesitzer unbedingt beachten müssen - Umweltministerium: Keine Fasern freisetzen - Unwissenheit schützt vor Bußgeld nicht - Zuschüsse bei Sanierung
Mayen (ots) - Mit den ersten warmen Sommertagen denken viele Hausbesitzer wieder an den Hausputz der Außenbereiche. Wer mit Besen oder Hochdruckreiniger dabei asbesthaltige Faserzementplatten säubern möchte lebt nicht nur gefährlich, sondern macht sich sogar strafbar. "Finger weg vom Asbestdach" raten ...