VW-Musterverfahren - Anmeldefrist 08.09.2017 beachten!
Stuttgart (ots) - Seit der Bekanntgabe des Musterklägers im Bundesanzeiger am 08.03.2017 können unter anderem VW-Aktionäre sowie Inhaber von VW-Anleihen ihre Ansprüche kostengünstig im Rahmen dieses Musterverfahrens anmelden. Die Anmeldung muss allerdings innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 08. September 2017 erfolgen. Aufgrund dieser Frist sollten betroffene Investoren kurzfristig aktiv werden und einen Anwalt ...