POL-BO: Kuttenverbot
Herne / Bochum / Witten (ots) - Eine Pressemeldung über ein "Kuttenverbot" auf dem Gelände der Cranger Kirmes gibt der Staatsanwaltschaft Bochum Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, ist es bei einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe untersagt, Abzeichen oder den Abzeichen ähnliche Abbildungen von verbotenen Rockervereinigungen öffentlich zu tragen; nämlich: Bandidos MC Hells ...
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