Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Stichtag 31. Mai: Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, muss zahlen
Neustadt a. d. W. (ots) - In wenigen Wochen ist es soweit, dann müssen Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung abgeben. Stichtag ist der 31. Mai. Das bedeutet: Die ausgefüllte Steuererklärung 2015 muss bis Dienstag, den 31. Mai 2016, im Finanzamt eingegangen sein. Wer diesen Termin versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Bis zu 10 Prozent der ...