ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Geldwäschegesetz: Ein Bürokratiemonster wird gemästet
Berlin/Bonn (ots) - Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Das trifft auch die große Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland. Wer sich ...