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NOZ: Zahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten sinkt auf neuen Tiefstand

Osnabrück (ots) -

Zahl der Verfahren vor Arbeitsgerichten sinkt auf neuen Tiefstand

Rückgang um 50 Prozent seit 1995 - Linkspartei: Entwicklung "besorgniserregend"

Osnabrück. Immer weniger Arbeitnehmer klagen gegen ihre Unternehmen. 2018 starteten vor Deutschlands Arbeitsgerichten 320.094 neue Verfahren. Das waren nur noch halb so viele wie 1995 und rund drei Prozent weniger als 2017. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die die Linkspartei ausgewertet hat und die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.

Der ganz überwiegende Teil der Klagen wurde von Arbeitnehmern eingereicht. Es dominierten Streitigkeiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (127.963), darunter in erster Linie Kündigungsschutz- (122.858), und Zahlungsklagen (71.922), zum Beispiel auf ausstehenden Lohn.

Während zahlreiche Gerichtsbarkeiten über Überlastung klagen, ist bei den Arbeitsgerichten kein Antrags-Stau zu verzeichnen: 319.381 Fälle wurden im vergangenen Jahr erledigt, das entspricht der Zahl der neuen Verfahren. Nur bei Streitigkeiten um tarifliche Eingruppierung hat es - auf sehr niedrigem Niveau - einen leichten Zuwachs gegeben.

Dass trotz steigender Beschäftigtenzahlen und damit steigenden arbeitsrechtlichen Konfliktpotenzials seit Jahren immer weniger geklagt werde, sei "besorgniserregend", sagte Linken-Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann der "NOZ". Ein Grund sei der Rückgang der Tarifbindung und damit der Mitgliedschaft in den Gewerkschaften. "Ohne gewerkschaftliche Unterstützung scheuen viele Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichtsverfahren zurück und fordern ihre Rechte nicht ein." Zimmermann forderte: "Prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen durch gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit ersetzt werden, damit wieder mehr Menschen von ihren Arbeitnehmerrechten Gebrauch machen."

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