Weihnachtsfeier darf auch im Januar stattfinden / BGW: Versicherungsschutz gilt bei allen Betriebsfesten - egal wann sie stattfinden
Hamburg (ots) - Terminstress zum Jahresschluss, vorweihnachtliche Hektik, volle Restaurants - für Unternehmen, deren Weihnachtsfeier daran zu scheitern droht, gibt es eine Alternative: Sie können auch noch zu Beginn des neuen Jahres nachfeiern. Um den Versicherungsschutz brauchen sie dabei nicht zu fürchten. ...