Das ändert sich ab Januar 2017: Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosen-geld II werden durch Agenturen für Arbeit betreut // BA-Presseinfo Nr. 57
Nürnberg (ots) - Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des ...