Feuer und Flamme: Raketen und Böller nur an Silvester und Neujahr erlaubt / R+V-Infocenter: Feuerwerk außerhalb des Jahreswechsels muss angemeldet werden - Bußgeld möglich
Wiesbaden (ots) - Sie sind der Höhepunkt der Silvesternacht: bunte Raketen und laute Böller. Zwischen dem 29. und 31. Dezember stürmen Verbraucher in die Geschäfte und decken sich mit Feuerwerkskörpern ein. Doch warum nicht einfach ein paar Raketen für den nächsten runden Geburtstag oder eine Hochzeit im ...