Die Mehrheit der DAX-Unternehmen darf Energie nur unter Auflage produzieren
Hamburg (ots) - Die Meldepflichten der EU-Transparenzrichtlinien für den Energiehandel gelten für alle Unternehmen, die über 600 Gigawattstunden Verbrauchskapazität besitzen. Laut Steria Mummert Consulting sind mehr als die Hälfte der DAX-Unternehmen davon unmittelbar betroffen. Die Erfüllung der EU-Regulierungsvorschriften, wie REMIT, EMIR, MiFID und MAD gehört ...