Bundesregierung hat über Jahre prekäre Beschäftigung bewusst ignoriert
Berlin (ots) - In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senior*innen in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen sie Betreuung auf Abruf leisten. Betroffen sind zumeist aus Osteuropa stammende ...