Börsen-Zeitung: Vermutlich unschuldig, Kommentar zur Anklageerhebung gegen den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) Michael Kemmer, von Bernd Wittkowski.
Frankfurt (ots) - Wer einer Straftat angeklagt wird, ist so lange unschuldig, wie er nicht in einem fairen Verfahren rechtskräftig verurteilt wird. So lautet im Kern der acht Jahrhunderte alte rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung. Dieser gilt auch für Banker und deren Repräsentanten, sosehr die ...