UrhWissG: Einscannen und Kopieren aus Schulbüchern neu geregelt
Frankfurt am Main (ots) - Der so genannte "Fotokopiervertrag" gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen. Nun wurde der Vertrag an das neue UrhWissG angepasst. Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen dürfen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern ohne Erlaubnis der ...