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UNHCR Deutschland

UNHCR: Abschiebestopp für Tsunami-Staaten/-Regionen

Berlin (ots) -

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft dazu
auf, für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten keine Abschiebungen
in die von der Tsunami-Flutkatastrophe betroffenen Staaten bzw.
Gebiete durchzuführen.
In einem Schreiben an die Ständigen Vertretungen der
UN-Mitgliedsstaaten in Genf hat UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers
eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Das Ausmaß der Zerstörungen
durch die Tsunami-Flutkatastrophe erfordere enorme Anstrengungen, um
die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und die Grundversorgung
der betroffenen Bevölkerungen sicherzustellen.
Nach Auffassung von UNHCR würden Abschiebungen vor diesem
Hintergrund eine zusätzliche Erschwernis für die in Mitleidenschaft
gezogene örtliche Bevölkerung darstellen, zudem die wenigen
vorhandenen Ressourcen weiter belasten und die ohnehin schwierige
Arbeit humanitärer Organisationen weiter komplizieren.
Die Empfehlung für einen zunächst dreimonatigen Abschiebestopp
gilt für Sri Lanka, Somalia und die Malediven sowie für die
indonesische Provinz Aceh und die von der Flutkatastrophe betroffenen
indischen Regionen Tamil Nadu, Kerala, Pondicherry, Andhra Pradesh
sowie die Inselgruppe der Andamanen und Nikobaren.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-26/10
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de

Original content of: UNHCR Deutschland, transmitted by news aktuell