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UNHCR Deutschland

UNHCR zum Sicherheitspaket

Berlin (ots) -

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hält aus
völkerrechtlicher Sicht Änderungen beim so genannten Sicherheitspaket
für notwendig.
Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses betonte
die UNHCR-Rechtsexpertin Anja Klug die besondere Bedeutung der so
genannten Ausschlussgründe der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1
F). Danach kann ein Asylsuchender z.B. nicht als Flüchtling anerkannt
werden, wenn er in seinem Heimatland Verbrechen gegen den Frieden
oder die Menschlichkeit bzw. Kriegsverbrechen begangen hat.
Die UNHCR-Vertreterin begrüßte die Absicht der Bundesregierung,
diese Ausschlussgründe in das nationale Gesetz einzufügen. Allerdings
sei der entsprechende Vorschlag "rechtssystematisch nicht korrekt".
In der vorliegenden Form könne dieser in der Praxis zu einer
Verletzung des Völkerrechts führen. Grund hierfür sei die vorgesehene
Verknüpfung der Ausschlussgründe mit den bereits im deutschen
Ausländergesetz (Par. 51 Abs. 3) verankerten Ausnahmen vom
Abschiebungsverbot der Flüchtlingskonvention.
Die UNHCR-Expertin verwies in diesem Zusammenhang auf die Gefahr
einer völkerrechtlich unzulässigen Vermischung und Ausweitung
unterschiedlicher Sachverhalte. Ziel müsse es sein, nur jene Personen
vom Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention auszuschließen,
bei denen gravierende Gründe dafür sprechen, dass sie schwer wiegende
Verbrechen begangen hätten. Ein bloßer Verdacht reiche hingegen nicht
aus.
UNHCR empfehle deshalb, die vollständige Flüchtlingsdefinition der
Konvention einschließlich der Ausschlussgründe in das
Asylverfahrensgesetz zu übernehmen. Die geltende Regelung im
Ausländergesetz für die Ausnahmen beim Abschiebungsschutz solle
hingegen unverändert beibehalten werden.
Nach Auffassung von UNHCR müsse zudem sichergestellt sein, dass
Informationen über einen schutzbedürftigen Flüchtling nicht an
Behörden seines Heimatlandes gelangen. Höchst bedenklich sei ein
Datenaustausch mit dem Herkunftsland. UNHCR schlage deshalb
entsprechende Klarstellungen im Bundesverfassungsschutz- und
Bundeskriminalamtgesetz vor.

Pressekontakt:

UNHCR Berlin
Stefan Telöken
Telefon: 030/2022026/10, 0170/4161229
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

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