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Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Bundesrat will Vogelfang in Deutschland einführen
- Länderkammer legt geändertes Naturschutzgesetz vor -

Aachen/Berlin (ots) -

Der Fang von Sing- und Zugvögeln zur
Käfighaltung könnte auch in Deutschland bald wieder möglich sein. Wie
am Dienstag das Komitee gegen den Vogelmord in Aachen mitteilte, hat
der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Naturschutzgesetzes
beschlossen, über die in Kürze im Bundestag endgültig abgestimmt
werden soll.
"Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Europäische
Vogelschutzrichtlinie, die den Fang von Vögeln zur Käfighaltung
eindeutig verbietet", erklärt hierzu Eugen Tönnis vom Komitee gegen
den Vogelmord. Die Haltung von Stieglitzen, Gimpeln und Finken sei in
einigen Gebieten Deutschlands, allen voran dem Harz und den
Grenzregionen zu Belgien, zwar immer noch weit verbreitet, allerdings
dürften die Vogelliebhaber nur Zuchtvögel besitzen. Seit Jahrzehnten
schon würden keine Genehmigungen mehr zum Fang von Wildtieren
ausgegeben. Außer Vögel seien von der geplanten Regelung auch nahezu
sämtliche einheimischen Säugetiere, Amphibien und Reptilien sowie
zahlreiche Insekten betroffen. "Die Natur würde zum
Selbstbedienungsladen für Tierhalter, Schmetterlings- und
Käfersammler degradiert", empört sich Tönnis.
Die endgültige Entscheidung liege nun beim Bundestag, dessen
Fraktionen in den ersten Novembertagen abschließend über das neue
Naturschutzgesetz beraten würden. Die Tierschützer haben bereits
angekündigt, umgehend ein verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
einzuleiten, sollte der Vogelfang in Deutschland wieder ermöglicht
werden.
V.i.S.d.P. und nähere Information:
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
- c/o Eugen Tönnis -
Rosstr. 7, D-52064 Aachen
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Auf dem Dransdorfer Berg 98 - 53121 Bonn
Tel.: 0228/665521, 
Fax.: 0228/665280
www.komitee.de  
presse@komitee.de

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