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Haufe aktuell: BFH zweifelt an Kürzung der Pendlerpauschale

Freiburg (ots) -

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem soeben
veröffentlichten Beschluss vom 23.08.2007 (Az:VI b 42/07) Zweifel an 
der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale geäußert. 
Endgültig wird über diese - für unzählige Arbeitnehmer wichtige - 
Frage das Bundesverfassungsgericht entscheiden, voraussichtlich Ende 
des Jahres. Dennoch gibt der Beschluss des höchsten deutschen 
Steuergerichts berechtigten Anlass zur Hoffnung für viele Pendler und
Steuerzahler.
Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2007 stellen die Wege zwischen 
Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr dar. Zur 
Vermeidung besonderer Härten wird die Pendlerpauschale bei 
Fernpendlern erst beginnend ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten 
anerkannt.
Viele Fernpendler machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich einen 
Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, um 
damit spürbar weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Um diese Rechtsfrage ging es auch in dem aktuellen Steuerstreit. 
Ein Fernpendler beantragte bei seinem Finanzamt die Eintragung des 
alten Freibetrags auf seiner Lohnsteuerkarte (also ohne die Kürzung 
der ersten 20 Kilometer) und wurde damit abgewiesen. Dagegen wendete 
sich der Kläger nun mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof hat das Finanzamt
verpflichtet, dem Steuerzahler die bis Ende 2006 geltende höhere 
Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.
Der BFH begründet seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 
Kürzung der Pendlerpauschale mit beachtlichen Bedenken aus der 
Literatur und widersprüchlichen Finanzgerichts-Entscheidungen.
Pendler haben nun die Möglichkeit, mit Hinweis auf den Beschluss 
des BFH die bisher geltenden Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte 
eintragen zu lassen. Risiko dabei: Sollte das 
Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die Kürzung der 
Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, drohen Steuernachzahlungen.
Wem der Weg über den Lohnsteuerfreibetrag zu risikoreich ist, 
sollte bei Erstellung der Jahres-Steuererklärung  2007 die 
ungekürzten Werbungskosten geltend machen. Denn bis dahin hat das 
Bundesverfassungsgericht voraussichtlich über das von der Haufe 
Mediengruppe unterstützte Musterverfahren (Az: 2 BvL 2/0) 
entschieden.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
E-Mail: pressestelle@haufe.de

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