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Neues Deutschland: zum Urteil im Mannesmann-Prozess

Berlin (ots) -

Die Victory-Zeichen sind Josef Ackermann längst
vergangen. Mit seiner demonstrativen Arroganz im Mannesmann-Verfahren
brachte er nicht nur sich selbst in Verruf, sondern auch die Deutsche
Bank und die gesamte Managerkaste. Mit der Entscheidung des 
Bundesgerichtshofes hat Ackermann endgültig die Quittung bekommen. 
Bei der Neuauflage des spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesses der 
bundesdeutschen Geschichte ist selbst eine Haftstrafe nicht mehr 
undenkbar. Ein Rücktritt des mächtigen Konzernchefs wäre jetzt nahe 
liegend.
  Allerdings darf es bei einem solchen »Königsopfer« allein nicht 
bleiben. Das mutige BGH-Urteil ist auch eine schallende Ohrfeige für 
die Bundesregierung, die davon ausgeht, dass freiwillige 
Selbstverpflichtungen der Konzerne ausreichen, um Moral und Anstand 
in die Führungsetagen zu bringen. Der Selbstbereicherungsmentalität 
muss der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben.
  Auch für die Unternehmenskultur liefert das Urteil einen Wink: eine
klare Absage an die übliche Klüngelei zwischen Konzernchefs und 
Aufsichtsräten. Vordergründig werden die Aktionärsrechte gestärkt, 
doch dabei sollte es  nicht bleiben. Stellenabbaupläne ohne Not wie 
etwa bei der Deutschen Bank gehören auf den Prüfstand. Der BGH hat 
nicht nur gegen die Ackermänner, sondern auch für eine echte 
betriebliche Mitbestimmung entschieden.

Rückfragen bitte an:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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