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Westfalenpost: Hartziges Urteil Verfassungsrichter rügen Kompromiss

Hagen (ots) -

Von Winfried Dolderer
Und wieder eine Ohrfeige aus Karlsruhe. Es ist ja keineswegs das 
erste Mal, dass Verfassungsrichter dem Gesetzgeber bescheinigen, 
Pfusch abgeliefert zu haben, in diesem Fall mit der Organisation der 
Hartz-IV-Verwaltung. Da ging es um die größte Sozialreform in der 
Geschichte der Republik, zu der die Richter jetzt anmerken: Sich 
nicht einigen zu können, sei keine Rechtfertigung für einen 
verfassungswidrigen Kompromiss.
 Wem in Berlin müsste das nun peinlich sein? Im Grunde allen. Das 
Urteil ist ein Verdikt über das Prinzip großkoalitionären Regierens. 
Danach wurden ja streng genommen vor vier Jahren schon die 
Hartz-Reformen gestrickt, als zwar Rot-Grün regierte, die Union dank 
ihrer Position im Bundesrat aber mitbestimmte. Das Prinzip lautet: 
Was wir wollen, ist eigentlich unvereinbar, also biegen wir 
irgendetwas hin. Das ist heute nicht so sehr anders als vor vier 
Jahren. Mit dem einzigen Unterschied indes, dass der 
Vermittlungsausschuss nun Koalitionsrunde heißt.

Pressekontakt:

Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

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