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WAZ: Verfahren gegen Hürland-Büning wird eingestellt

Essen (ots) -

Die im Zusammenhang mit angeblichen
Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe wegen schweren Betrugs, 
Falschaussage und Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagte 
CDU-Politikerin Agnes Hürland-Büning muss keine Verurteilung mehr 
fürchten.
 Das Landgericht Düsseldorf hat das Verfahren gegen die frühere 
Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium und 
Industrielobbyistin "wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit der 
Angeklagten" endgültig eingestellt. Dies berichtet die in Essen 
erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer 
Montagsausgabe. "Eine gerichtliche Verhandlung wäre für die 
Angeklagte in ihrem gegenwärtigen Zustand lebensbedrohlich", sagte 
eine Sprecherin des Landgerichts Düsseldorf der WAZ. Nach einem neuen
medizinischen Gutachten sei die inzwischen 82 Jahre alte Dorstenerin 
"aktuell und in Zukunft keinesfalls auch nur zeitweise fähig und in 
der Lage, unter kalkulierbarem Risiko an einer gerichtlichen 
Verhandlung teilzunehmen". Wegen ihrer besonders zupackenden Art 
hatte Hürland sich im Ministerium den Spitznamen "Mutter Courage von 
der Hardthöhe" erworben. Als nach ihrem Abschied aus dem Ministerium 
bekannt wurde, sie habe für nach Angaben der Staatsanwaltschaft 
"wertlose Beratung" Millionenbeträge von Thyssen (Waffen), Elf 
Aquitaine (Öl) und E-Plus (Telekommunikation) erhalten, taufte die 
Boulevardpresse sie in "Frau Raffzahn" um. Hürland-Büning, 1987 von 
Helmut Kohl ins Ministerium geholt, soll sowohl in die Leuna-Affäre 
(Schmiergeldzahlungen von Elf Aquitaine zum Erwerb der ostdeutschen 
Leuna-Raffinerie) als auch in die CDU-Spendenaffäre (illegale 
Parteispenden auf schwarzen Konten) verstrickt gewesen sein. Vor fünf
Jahren hatte die Staatsanwaltschaft deshalb Anklage gegen die 
langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete erhoben. Damals war der Prozess
zunächst "wegen vorläufiger Verhandlungsunfähigkeit" vertagt worden.
 Hürland ist nach Angaben von Bekannten zwar geistig äußerst rege, 
körperlich aber unter anderem durch Herzprobleme angeschlagen. Dass 
die Akte Hürland am Landgericht Düsseldorf nun endgültig geschlossen 
bleibt, dürfte in Kreisen von Wirtschaft und Politik mit 
Erleichterung aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft hat nach 
Angaben einer Sprecherin auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung 
verzichtet.

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Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de

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